Aufgrund eines technischen Fehlers, dessen Ursache ich nicht herausfinden konnte, wurden in einigen Beiträgen Umlaute in Überschriften nicht richtig dargestellt.
Kategorie: Editorische Notizen
Durch das bewegliche Osterfest fällt Ostern jedes Jahr auf ein anderes Datum. Im vergangenen Seelenjahr war Ostersonntag am 4. April 2021, so dass die Daten des Kalenders 2021/ 2022 weitgehend mit denen der Erstveröffentlichung des Seelenkalenders im Jahr 1912 übereinstimmten, in dem der Ostersonntag auf den 7. April fiel. Da aber im aktuellen Seelenjahr Ostersonntag am 17. April war, musste eine Entscheidung getroffen werden: Soll sich diese Verschiebung das ganze Jahr hindurchziehen?
Für das laufende Seelenjahr hatte ich diese Frage in einem früheren Blogbeitrag so beantwortet, dass mit dem zwölften Wochenspruch, der Johannes-Stimmung, wieder ein weitgehender Einklang der Daten hergestellt wurde.
Zu den dadurch entstehenden Veröffentlichungsdaten der Sprüche erhielt ich folgende Anfrage eines Lesers:
„Und dann habe ich (…) eine sachliche Frage, nämlich bezüglich der Zählweise. Ich zähle ab Ostersonntag den 1. Wochenspruch, dann ab Johanni den 12. WS dann ab dem darauf folgenden Sonntag den 13. WS… und folglich lande ich ab dem 11. September, gestern, bei dem 24. WS. Aber nach der Zählweise, die ich hier vorfinde, gilt für diese Woche der 23. WS. Ich freue mich über ein Feedback (…).“
Diese Frage möchte ich wie folgt beantworten:
Der von Rudolf Steiner verfasste Anthroposophische Seelenkalender hat 52 Wochensprüche. Er wurde 1912 innerhalb eines Kalenders 1912/13 zum ersten Mal veröffentlicht, beginnend mit dem Ostersonntag, der 1912 auf den 7. April fiel.
Im nun bald endenden Seelenjahr war Ostersonntag am 4. April 2021, so dass die Daten des Kalenders 2021/ 2022 weitgehend mit denen der Erstveröffentlichung übereinstimmten. Am 20. März 2022 wurde, dem aktuellen Lauf des Seelenjahres folgend, der 51. Wochenspruch veröffentlicht, der in der Handschrift nicht mit einem Datum, sondern mit der Überschrift „Frühling-Erwartung“ versehen war.
Dadurch, dass das Osterfest beweglich ist und der Ostersonntag im neuen Seelenjahr auf den 17. April 2022 fällt, bedurfte es aber einer Entscheidung, wann der 52. Wochenspruch veröffentlicht werden soll.
Wer verschiedene Ausgaben des Seelenkalenders vergleicht, stellt fest, dass diese in Bezug auf die Handhabung von Satzzeichen nicht einheitlich sind.
Von dieser Woche an soll nach und nach ein Verzeichnis aller im Seelenkalender auftauchender Wörter erstellt werden. Ziel ist es, dieses Verzeichnis bis Ostern 2022 fertigzustellen.
In den Textausgaben des Seelenkalenders wird im zweiten Vers der 19. Woche bei dem Wort „Erinnrung“ an die Stelle des ausgelassenen Buchstabens „e“ einheitlich das Auslassungszeichen “ ‘ “ gesetzt.
19 Geheimnisvoll das Neu-Empfang'ne Mit der Erinn'rung zu umschließen Sei meines Strebens weitrer Sinn: Er soll erstarkend Eigenkräfte In meinem Innern wecken Und werdend mich mir selber geben.
In der Originalhandschrift findet sich dieses Auslassungszeichen nicht, dort heißt es „Erinnrung“; anders als bei dem Wort „Neu-Empfang’ne“ im ersten Vers, bei dem auch in der Originalhandschrift ein Auslassungszeichen für das „e“ gesetzt ist.
Handelt es sich um eine bewusste Entscheidung gegen die Textgestalt der Originalhandschrift?