Für die Woche vom 19. bis zum 25. Juni 2022 wurden zwei Wochensprüche Rudolf Steiners veröffentlicht, und zwar der zehnte und der elfte Wochenspruch. Dies hat folgenden Hintergrund:
Kategorie: Editorische Notizen
Der von Rudolf Steiner verfasste Anthroposophische Seelenkalender hat 52 Wochensprüche. Er wurde 1912 innerhalb eines Kalenders 1912/13 zum ersten Mal veröffentlicht, beginnend mit dem Ostersonntag, der 1912 auf den 7. April fiel.
Im nun bald endenden Seelenjahr war Ostersonntag am 4. April 2021, so dass die Daten des Kalenders 2021/ 2022 weitgehend mit denen der Erstveröffentlichung übereinstimmten. Am 20. März 2022 wurde, dem aktuellen Lauf des Seelenjahres folgend, der 51. Wochenspruch veröffentlicht, der in der Handschrift nicht mit einem Datum, sondern mit der Überschrift „Frühling-Erwartung“ versehen war.
Dadurch, dass das Osterfest beweglich ist und der Ostersonntag im neuen Seelenjahr auf den 17. April 2022 fällt, bedurfte es aber einer Entscheidung, wann der 52. Wochenspruch veröffentlicht werden soll.
Wer verschiedene Ausgaben des Seelenkalenders vergleicht, stellt fest, dass diese in Bezug auf die Handhabung von Satzzeichen nicht einheitlich sind.
Von dieser Woche an soll nach und nach ein Verzeichnis aller im Seelenkalender auftauchender Wörter erstellt werden. Ziel ist es, dieses Verzeichnis bis Ostern 2022 fertigzustellen.
In den Textausgaben des Seelenkalenders wird im zweiten Vers der 19. Woche bei dem Wort „Erinnrung“ an die Stelle des ausgelassenen Buchstabens „e“ einheitlich das Auslassungszeichen “ ‘ “ gesetzt.
19 Geheimnisvoll das Neu-Empfang'ne Mit der Erinn'rung zu umschließen Sei meines Strebens weitrer Sinn: Er soll erstarkend Eigenkräfte In meinem Innern wecken Und werdend mich mir selber geben.
In der Originalhandschrift findet sich dieses Auslassungszeichen nicht, dort heißt es „Erinnrung“; anders als bei dem Wort „Neu-Empfang’ne“ im ersten Vers, bei dem auch in der Originalhandschrift ein Auslassungszeichen für das „e“ gesetzt ist.
Handelt es sich um eine bewusste Entscheidung gegen die Textgestalt der Originalhandschrift?